DGP Fachparasitologe

Da einige Behörden und Institutionen gerne Genaueres über die Qualifikation der bei ihnen beschäftigten oder neu einzustellenden Personen wissen möchten, findet die Bezeichnung Fachparasitologe DGP / Fachparasitologin DGP nach einigen Jahren völliger Abstinenz derzeit wieder reges Interesse. Die Voraussetzungen und Modalitäten, die zum Führen dieser Bezeichnung berechtigen, sind nachfolgend nachzulesen.


Anlage zur Geschäftsordnung der Deutschen Gesellschaft für Parasitologie e.V. gemäß § 8


Fachparasitologe DGP


I. Definition des Fachparasitologen

1.    Die Parasitologie umfasst die Erforschung tierischer Parasiten von Mensch und Tier und ihrer Überträger und Zwischenwirte.   Ein Fachparasitologe/eine Fachparasitologin

  • muss auf diesem Gebiet selbständig  wissenschaftlich gearbeitet und publiziert haben,
  • muss ferner in der Lage sein, das Fach Parasitologie allgemein vertreten zu können (z.B. bei Gutachten, Vorträgen, Beratungen) und
  • muss aufgrund der parasitologischen Ausbildung im Stande sein, sich selbständig in spezielle parasitologische Probleme einzuarbeiten.

2.    Die Bezeichnung „Fachparasitologe DGP“ bzw. „Fachparasitologin DGP“ soll es    jedem auf diesem Gebiet tätigen Wissenschaftler und jeder Wissenschaftlerin ermöglichen, die fachliche Anerkennung seiner oder ihrer Tätigkeit nachzuweisen.

3.    Die Bezeichnung wird durch die DGP auf Antrag zuerkannt, wenn die unter Ziffer II bis VI aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist an die Mitgliedschaft in der DGP gebunden.

II. Ausbildungszeit

Nach Abschluss des Studiums an einer Hochschule (Diplom, Master, Staatsexamen oder Promotion) müssen 4 Jahre beruflicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Parasitologie nach-gewiesen werden. Sofern sich die Dissertation vorwiegend mit parasitologischen Proble-men befasst, kann bis zu 1 Jahr Arbeit an der Promotion als Ausbildungszeit anerkannt werden.

III. Ausbildungsstätten

Anerkannte Ausbildungsstätten sind in- und ausländischen medizinischen, veterinärmedizinischen und naturwissenschaftlichen Forschungsstätten unter Leitung eines habilitierten oder anerkannten Parasitologen oder einer Parasitologin. Die Teilnahme an speziellen Kursen derartiger Institute des In- und Auslandes wird auf die oben geforderte Ausbildungszeit von 4 Jahren angerechnet.

IV. Verfahren zum Erwerb der Bezeichnung „Fachparasitologe DGP“  oder Fachparasitologin DGP

1.    Die Berufsbezeichnung wird von der Deutschen Gesellschaft für Parasitologie auf Antrag des Bewerbers oder der Bewerberin verliehen.

2.    Der Vorstand der DGP wählt drei Gutachter oder Gutachterinnen aus, die bei einem Kolloquium mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin zugegen sind. Eine der drei Personen muss dem engeren Fachgebiet des Bewerbers oder der Bewerberin angehören.

3.    Jeder Antrag muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten, nachdem er beim Vorstand der DGP eingegangen ist, einschließlich Kolloquium und gegebenenfalls Aushändigung der Urkunde, entschieden worden sein. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen.

4.    Bei Ablehnung des Antrages kann der Bewerber oder die Bewerberin innerhalb von 6 Monaten beim Vorstand der Gesellschaft schriftlich Einspruch erheben. Für jeden Einspruch gilt erneut IV Abs. 3.

5.    Vom Verlauf des Kolloquiums ist ein Protokoll anzufertigen. Ein gemeinsames Urteil der Gutachter oder Gutachterinnen, das die Verleihung der Bezeichnung bzw. die Ablehnung des Antrages begründet, ist an den Vorstand der DGP zu leisten. Der oder die Vorsitzende der DGP stellt die Urkunde nach Zustimmung des erweiterten Vorstandes aus.

V. Wissensstoff für das Kolloquium

Ausgehend vom speziellen Arbeitsgebiet des Antragstellers oder der Antragstellerin sollte das Kolloquium einige Themen aus dem Gesamtgebiet der Parasitologie aufgreifen. Die zu fordernden Kenntnisse lassen sich etwa wie folgt umreißen, wobei Punkt 1 obligatorisch ist und aus den anderen Themenbereichen zwei weitere gewählt werden können:

1.    Morphologie, Biologie und Systematik von Parasiten
2.    Grundzüge der Molekularbiologie und Immunologie von Parasiten
3.    Parasitologische Untersuchungstechniken und Arbeitsmethoden
4.    Epidemiologie der Parasitosen des Menschen, der Haus- und Nutztiere
5.    Grundzüge der Beziehungen zwischen Parasit und Wirt
6.    Seuchengesetzliche Vorschriften und arbeitstechnische Schutzbestimmungen.
7.    Versuchstierkunde

VI. Unkostenbeitrag

Für das Kolloquium ist eine Unkostenerstattung von €  300.– auf das Konto der Deutschen Gesellschaft für Parasitologie zu leisten.

Deutsche Gesellschaft für Parasitologie

Zusammenschluss aller wissenschaftlich an der Parasitologie interessierten Personen.

info@dgparasitologie.de

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